ABC Internationale Jugendarbeit

Abschlagszahlung
Antragsteller/-innen, die eine Mitteilung der ➞ Planungssumme erhalten haben, können sechs Wochen vor der Durchführung einer Maßnahme der internationalen Jugendarbeit eine Abschlagszahlung bis zu 80 % der Planungssumme abrufen. Der Abruf erfolgt mit dem Formblatt B2: „Mitteilung über die Durchführung der Maßnahme“.

Änderungsmeldung
Ergeben sich nach der ➞ Antragstellung Änderungen, die für die Förderung der Maßnahme relevant sind - zum Beispiel bei der Anzahl der Teilnehmenden, im Programm oder bei Terminen - sind diese dem ➞ Jugendhaus Düsseldorf e.V. umgehend mit einer Änderungsmeldung mitzuteilen. Bei gravierenden Änderungen muss vor Beginn der Maßnahme ein neuer Antrag gestellt werden. Gravierende Änderungen sind u.a. erhebliche Terminverschiebungen, die Änderung der Teilnehmerzahl, ein Wechsel der Partnergruppe, des Themas oder des Ortes.

Altersgrenze
Die ➞ Richtlinien von Förderprogrammen legen unterschiedliche Altersgrenzen für Teilnehmer/-innen fest. Die Altersgrenzen sind:

  • ➞Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP): 8 bis 26 Jahre für Teilnehmer/-innen an Begegnungsmaßnahmen, keine Altersgrenze für das Leitungsteam und für die Teilnehmer/-innen an internationalen Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe,
  • ➞Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW):  bis zur Vollendung des 31. Lebensjahrs für Teilnehmer/-innen an Begegnungsmaßnahmen,
  • ➞Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW): 12 bis 26 Jahre für Teilnehmer/-innen an Begegnungsmaßnahmen, keine Altersgrenze für das Leitungsteam und für Teilnehmer/-innen an Fachprogrammen.

Die Altersgrenzen von ➞ EU-Förderprogrammen sind gesondert definiert.


Antragsteller/-innen

Antragsteller/-innen für die ➞ Förderung von Maßnahmen internationaler Jugendarbeit beim ➞ Jugendhaus Düsseldorf e. V. sind katholische ➞Träger. Eine Ausnahme stellen die Pfadfinder/-innen dar, die ihre Anträge bei ihren jeweiligen  ➞ Zentralstellen einreichen.

Antragstellung
Die Antragsstellung auf einen Zuschuss aus Mitteln des ➞Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), des ➞Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) oder des ➞Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) erfolgt beim ➞Jugendhaus Düsseldorf e. V. nach eigenem Verfahren. Vor einer Antragstellung ist eine → Voranmeldung beim Jugendhaus Düsseldorf e. V. unter Beachtung bestimmter ➞Termine einzureichen. Mit einer Voranmeldungsbestätigung werden die Antragsunterlagen und –formulare durch den Jugendhaus Düsseldorf e. V. verschickt. Nach Prüfung des Antrags  erfolgt eine Mitteilung der ➞Planungssumme oder eine Ablehnung.  

Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz
Die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge (afj) ist die Fachstelle für Jugendfragen der Deutschen Bischofskonferenz. Ihr Auftrag ist es, die vielfältigen Akteure in der Jugendpastoral zu vernetzen und zu unterstützen, z.B. durch Fortbildungen, Vernetzungstreffen, Vorträge, Publikationen und gemeinsame Reflexion. Zudem ist es Auftrag der afj, neue Entwicklungen in der (Jugend-)Pastoral zu begleiten und voraus zu denken.

Aufenthaltskosten
Für internationale Maßnahmen der Jugendarbeit, die in Deutschland stattfinden, können Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten aller (auch der deutschen) Teilnehmer/-innen gewährt werden. Zu den Aufenthaltskosten zählen Kosten für die Organisation, das Programm, die Unterkunft und Verpflegung sowie die ➞Vorbereitung und ➞Nachbereitung mit der eigenen Gruppe. Aufenthaltskosten werden meist mit einem pauschalen Festbetrag bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse wird durch die entsprechenden ➞Richtlinien festgelegt und ist den Antragsunterlagen des ➞Jugendhaus Düsseldorf e. V. zu entnehmen.

Auswertung
Während einer Maßnahme sollten immer wieder Arbeitsergebnisse, aktuelle Erfahrungen oder auffällige Situationen von allen beteiligten Partnern bzw. den gemeinsamen ➞ Leitungsteams ausgewertet werden, um zu vermeiden, dass es Unstimmigkeiten und Missverständnisse gibt. Die Auswertung einer Maßnahme in der ➞Nachbereitung dient dazu, Erfahrungen zu reflektieren und Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Hierzu kann seit kurzem die online Plattform „i-EVAL“ genutzt werden. Sie ermöglicht die Selbst-Evaluation einer Jugendbegegnung mithilfe von Fragebögen für Teilnehmende und Mitarbeitende und steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Ergebnisse bleiben anonym und werden statistisch und grafisch ausgewertet. Die Nutzung ist kostenfrei. Mehr Informationen unter www.i-eval.eu.

Begegnung
Sinn und Ziel einer internationalen Begegnung sind das gegenseitiges Kennenlernen von Jugendlichen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen durch gemeinsame Aktivitäten. Die Jugendlichen sollen Interesse füreinander entwickeln, ungeachtet sprachlicher und anderer Hindernisse aufeinander zugehen, Formen des Zusammenlebens finden, Kenntnisse über die eigene und fremde Umwelt, den Alltag, über Einstellungen und Meinungen gewinnen und lernen Konflikte friedlich auszutragen. Dafür muss das ➞ Programm Möglichkeiten und ➞ Methoden vorsehen, die ➞ interkulturelles Lernen und Kenntnisse über die andere ➞ Sprache befördern. Die Eigeninitiative und Mitgestaltung der jugendlichen Teilnehmer/-innen ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Darüber hinaus sollen Begegnungen möglichst im Bewusstsein eines weltgesellschaftlichen Kontextes gestaltet sein.

Belege
Jede Maßnahme der internationalen Jugendarbeit ist ein finanzielles Vorhaben. Für alle Ausgaben und Einnahmen müssen beim ➞ Träger der Maßnahme Originalbelege über die abrechnungsfähigen Kosten vorliegen. Dem ➞ Verwendungsnachweis sind die in der Mitteilung der ➞ Planungssumme erwähnten Belege beizufügen. Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten. Alle Ausgabebelege müssen in zeitlicher Folge und voneinander getrennt auf den Belegliste V-Bli aufgeführt werden und insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund (Leistung, Produkt) und Datum der Zahlung, den Zahlungsbeweis (Quittungsvermerk oder Kopie des Kontoauszuges bzw. der Buchungsunterlage oder des Buchungsvermerkes) und ein Zuordnungsmerkmal zur Maßnahme (z.B. Maßnahmenummer) enthalten. Die Rechnungen müssen auf den Träger der Maßnahme ausgestellt sein (nicht auf Privatpersonen). Die Richtigkeit der Angaben sowie die Notwendigkeit der belegten Ausgaben sind vom Träger durch den Vermerk „sachlich und rechnerisch richtig“ auf den Belegen zu versichern. Bei Auslandsmaßnahmen sind die ➞ Fahrtkostenbelege (bei Förderung über den KJP im Original) Bestandteil des Verwendungsnachweises. Dies gilt ebenso für einen eventuellen Zuschuss zu den Fahrtkosten der Partnergruppe bei Inlandsmaßnahmen. Bei Flugreisen ist  die Original-Flugrechnung mit Angabe der Passagiere einzureichen. Bei Maßnahmen im Inland und bei ➞ DPJW-geförderten Maßnahmen müssen Belege nur auf besondere Aufforderung vorlegt werden. Alle Belege müssen allerdings in jedem Fall fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises für eine eventuelle ➞ Prüfung aufbewahrt werden, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder andere Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist gilt.

Besuchsbestätigung
Für die ➞ Antragstellung auf ➞ Förderung einer internationalen Maßnahme im Inland muss über den Besuch der Gastgruppe(n) eine Besuchsbestätigung von der ausländischen Gruppe (mit deutscher Übersetzung) vorgelegt werden. Die Besuchsbestätigung muss Gruppengröße, Termin und Zweck des Besuchs sowie die Zusage enthalten, dass die Partnergruppe am gesamten Programm teilnimmt. Eine Besuchsbestätigung ist nicht notwendig bei Anträgen auf Mittel des ➞ Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW). Bei einer Maßnahme im Ausland ist eine schriftliche ➞ Einladung der gastgebenden Gruppe notwendig.

Bewilligung
Nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Antrags erhält der ➞ Antragsteller die Mitteilung einer ➞ Planungssumme (Weiterleitungsvertrag). Grundsätzlich kann der ➞ Jugendhaus Düsseldorf e. V. erst dann die Mitteilung über eine Planungssumme verschicken, wenn ihm selbst der Bewilligungsbescheid des Zuschussgebers vorliegt. Eine endgültige Bewilligung der Zuwendung wird nach Vorlage des ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises durch den Träger mit einer Endabrechnung des Jugendhaus Düsseldorf e. V. ausgesprochen.

Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) ist der Dachverband der katholischen Jugendverbände in der Bundesrepublik Deutschland. Der BDKJ vertritt in Abstimmung mit seinen Mitgliedsverbänden und regionalen Zusammenschlüssen deren Interessen. Der BDKJ ist Mitglied im Deutschen Bundesjugendring (DBJR), der Arbeitsgemeinschaft von bundesweit tätigen Jugendverbänden und Landesjugendringen. Der Sitz der BDKJ-Bundesstelle ist in Düsseldorf. Weitere Informationen unter

www.bdkj.de.


Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Katholisches Jugendreisen
Katholische Kinder- und Jugendreiseveranstalter, die aus der Tradition kirchlicher Jugendverbände entstanden sind, sind in der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Katholisches Jugendreisen organisiert. Die BAG Katholisches Jugendreisen bietet Unterstützung bei der Organisation von Ferienfreizeiten, zum Beispiel Unterkunftssuche, Anreise etc., für Pfarrgemeinden bzw. andere Gruppierungen an. Informationen unter: www.bag-katholisches-jugendreisen.de.

ConAct
ConAct ist das Koordinierungszentrum für den deutsch-israelischen Jugendaustausch. Es informiert und berät in allen Fragen des deutsch-israelischen Jugendaustauschs und unterstützt bei der Vorbereitung und Durchführung von Austauchprogrammen. Der Jugendaustausch mit Israel hat vor dem Hintergrund des Holocausts einen besonderen Stellenwert. Dieser Rolle tragen die beiden Regierungen Rechnung, indem sie im Jahr 2001 das Koordinierungsbüro für den deutsch-israelischen Jugendaustausch in der Lutherstadt Wittenberg eingerichtet haben, das aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) deutsch-israelische Maßnahmen fördert. Mehr Informationen unter: www.conact-org.de.

„Crashkurs Internationale Jugendbegegnung“
Auf der jährlich stattfindenden ➞ KJP-Tagung international im Jugendhaus Düsseldorf erhaltet ihr gebündelt Informationen rund um den internationalen Jugendaustausch.

Deutsches Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit (DNK)
Das am 5. März 1963 gegründete Deutsche Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit (DNK) ist eine Arbeitsgemeinschaft, die vom Deutschen Bundesjugendring (DBJR), von der Deutschen Sportjugend (DSJ) und vom Ring Politischer Jugend (RPJ) gebildet wird. Es hat die Aufgabe, Vereinbarungen über die gemeinsame internationale Arbeit der deutschen Jugendverbände zu treffen und die deutschen Jugendorganisationen im multinationalen Bereich, u.a. im ➞ Europäischen Jugendforum, zu vertreten. Informationen unter: www.d-n-k.org.

Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine bilaterale Organisation, die auf der Grundlage deutsch-französischer Verträge 1963 gegründet wurde. Das DFJW fördert über einen Gemeinschaftsfonds den deutsch-französischen Jugendaustausch, Ausbildungsseminare und Fortbildungen, Sprachprogramme und sonstige begleitende Maßnahmen. Es unterstützt die Träger des Jugendaustauschs bei der inhaltlichen und pädagogischen Vorbereitung und Analyse der Begegnungen, informiert und berät sie. Das DFJW engagiert sich darüber hinaus für die europäische Zusammenarbeit und fördert unter bestimmten Bedingungen auch trilaterale Maßnahmen mit Drittländern. Der Jugendhaus Düsseldorf e. V. arbeitet mit dem DFJW in der Funktion einer Zentralstelle zusammen. Anträge auf Förderungen einer deutsch-französischen Maßnahme werden  beim Jugendhaus Düsseldorf e. V. gestellt, der auch Hilfestellung und Informationen für die Antragstellung bietet. Weitere Informationen: www.dfjw.org.

Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ist eine binationale deutsch-polnische Organisation mit der Rechtspersönlichkeit einer internationalen Organisation. Sie wurde 1991 durch die Regierungen Deutschlands und Polens gegründet, die dem DPJW die Zuständigkeit für die Förderung des deutsch-polnischen Jugendaustausches übertragen haben. Das DPJW fördert neben dem Jugendaustausch auch Praktika, Fachprogramme, Publikation und Kleinprojekte. Es unterstützt die Entwicklung der deutsch-polnischen Jugendarbeit u.a. durch Informationen, Veranstaltungen, Materialien und finanzielle Förderung. Der Jugendhaus Düsseldorf e. V. arbeitet mit dem DPJW in der Funktion einer Zentralstelle zusammen. Anträge auf Förderungen einer deutsch-polnischen Maßnahme werden beim Jugendhaus Düsseldorf e. V. gestellt, der auch Hilfestellung und Informationen für die Antragstellung bietet. Weitere Informationen: www.dpjw.org.

Doppelfinanzierung
Eine Doppelfinanzierung von internationalen Begegnungsmaßnahmen ist dann gegeben, wenn ein Träger für dieselbe Maßnahme Mittel von verschiedenen Stellen eines Zuwendungsgebers bzw. von mehreren Zentralstellen, die dessen Förderung weitergeben, erhält. Diese Doppelfinanzierung ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. Zusätzlich kann die Kombination bestimmter Zuwendungen für eine Maßnahme ausgeschlossen werden. In der Förderabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e. V. erhalten Sie hierzu weitere Informationen. Durchführung Eine Maßnahme der internationalen Jugendarbeit sollte nach dem im Antrag vorgelegten Programm erfolgen. Änderungen müssen dem Jugendhaus Düsseldorf e. V. unverzüglich durch eine ➞Änderungsmeldung, ggf. durch einen neuen Antrag angezeigt werden. Änderungen haben ggf. Einfluss auf die Förderung.

Einladung
Für die Antragstellung auf die Förderung einer Begegnung im Ausland ist eine schriftliche Einladung der gastgebenden Gruppe mit deutscher Übersetzung notwendig. Die Einladung muss den Zweck des Besuchs, den Termin, die Gruppengröße sowie die Zusage enthalten, dass die gastgebende Partnergruppe am gesamten Besuchsprogramm teilnimmt. Eine Einladung ist nicht notwendig bei Anträgen auf Mittel des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW). Beim Besuch ausländischer Gäste muss eine Besuchsbestätigung vorgelegt werden.

Entwicklungsländer
Siehe Jugendpolitische Maßnahmen mit Entwicklungsländern (JPE)

EU-Förderprogramme
Die Beteiligung an Förderprogrammen der Europäischen Union fördert die europäischen Kompetenzen eines Trägers und die europäische Dimension seiner Arbeit, sie trägt zur Weiterentwicklung der europäischen Politik bei und bietet finanzielle Förderung. Für den Bereich der internationalen Jugendarbeit gibt es das Förderprogramm Erasmus+ JUGEND IN AKTION. Beim BDKJ gibt das Referat für internationale Jugendarbeit Informationen hierzu.

Europäisches Jugendforum

Das Europäische Jugendforum (European Youth Forum, EYF) ist die politische Plattform der nationalen und internationalen Jugendorganisationen in der Europäischen Union. Das Ziel des Europäischen Jugendforums ist es, durch seine Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, dem Europarat und der UN-Organisation auf Standpunkte von europäischen Jugendlichen aufmerksam zu machen. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) ist über das Deutsche Nationalkomitee für Internationale Jugendarbeit (DNK) vertreten. Einige BDKJ-Mitgliedsverbände sind zusätzlich über ihre europäische Koordinationsstruktur Mitglieder im Europäischen Jugendforum. Informationen unter: www.youthforum.org (engl., frz.).

Fachkräfte
Fachkräfte sind diejenigen Personen, die über 18 Jahre alt und verantwortlich in der Jugendhilfe tätig sind. Es kann sich dabei um eine ehrenamtliche, neben- oder hauptamtliche Tätigkeit handeln. Fachkräfte sind insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger sowie Jugendgruppenleiter/-innen.

Fachkräfteaustausch
Internationale Maßnahmen mit Fachkräften wie zum Beispiel internationale Fach- und Arbeitstagungen, Informationsaufenthalte, Hospitationen und Praktika können durch Mittel des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) gefördert werden. Die teilnehmenden Fachkräfte müssen einen besonderen fachlichen Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe bzw. zur Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen aufweisen und genau benennen können.

Fachtagungen
Siehe KJP-Tagung international. Neben dem Jugendhaus Düsseldorf e. V. bieten unter anderem die Jugendwerke und die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB) regelmäßig Tagungen zur internationalen Jugendarbeit für Multiplikator/-innen an.

Fahrtkosten
Für internationale Begegnungen im Ausland können aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) Zuschüsse zu den Fahrtkosten der deutschen Gruppe gewährt werden. Die Bezuschussung der Fahrtkosten  erfolgt in Form der Festbetragsfinanzierung, die unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel gewährt werden und sich je nach der Entfernung richten. Die Kilometer werden auf Grundlage der angegebenen einfachen Fahrtstrecke berechnet. Die Höhe kann den jeweiligen Richtlinien entnommen werden. Bei Maßnahmen, die mit  Israel und Entwicklungsländern in Deutschland stattfinden, ist ein Zuschuss zu den Fahrtkosten der ausländischen Teilnehmer/-innen möglich. In allen Fällen sind die Original-Belege Bestandteil des Verwendungsnachweises. Bei Maßnahmen, die über das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) gefördert werden, müssen Belege nur auf besondere Anforderung vorgelegt werden.

Familienunterbringung
Die Unterbringung in Gastfamilien ist für viele internationale Jugendbegegnungen eine empfehlenswerte pädagogische Entscheidung, da die jugendlichen Teilnehmer/-innen so den Alltag der Gastgeber kennen lernen. Allerdings sollte bedacht werden, dass das Programm auch ausreichende gemeinsame Gruppenaktivitäten der deutschen und ausländischen Teilnehmer/-innen vorsieht. Die Bezuschussung von Familienunterkunft ist je nach Zuwendungsgeber unterschiedlich geregelt. Auskünfte erteilt die Förderabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e. V.

Förderung
Als Förderung wird die auf Antrag gewährte finanzielle Zuwendung zu Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit verstanden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den in den entsprechenden Richtlinien genannten Festbeträgen und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Bei der Planung und Kalkulation einer Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Über den Jugendhaus Düsseldorf e. V. wird eine Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) und des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) gewährt. Die Bedingungen sind unterschiedlich und bei der Förderabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e. V. anzufragen.

Förderabteilung
Die Förderabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e. V. ist Zentralstelle für den katholischen Bereich. Sie ist Antragsstelle und leitet Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), des Deutsch- Französischen Jugendwerks (DFJW), des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) unter Beachtung der jeweiligen Richtlinien an die Träger der katholischen Jugendarbeit weiter. Während sich entsprechend der Richtlinien die nationale Förderung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes auf Aufgaben der Jugendarbeit auf der Bundesebene beschränkt, werden im Bereich der internationalen Förderung Mittel bis auf Ortsebene weitergegeben. Zu den Aufgaben der Förderabteilung gehören die inhaltliche und formale Prüfung der Anträge und Verwendungsnachweise, die Mittelverteilung und die Informationsweitergabe. Außerdem wirkt die Zentralstelle als Sprachrohr der Träger der Jugendhilfe, indem sie deren Interessen bündelt und gegenüber den Zuwendungsgebern vertritt. Weitere Informationen und Zuständigkeiten sind der Homepage: www.jugendhaus-duesseldorf.de zu entnehmen.

Formulare
Die Voranmeldung,  die Antragstellung und Abrechnung ( Verwendungsnachweis) erfolgt über spezielle Formulare. Alle notwendigen Formulare  von geplanten Maßnahmen können auf der Internetseite www.internationale-katholische-jugendarbeit.de unter Downloads abgerufen werden.

Freiwilligendienst
Für junge Erwachsene zwischen 18 und 28 Jahren besteht die Möglichkeit, einen freiwilligen Dienst im europäischen und außereuropäischen Ausland zu leisten. Dabei engagieren sich junge Erwachsene in gemeinnützigen Projekten in den jeweiligen Partnerländern. Der Freiwilligendienst soll zur Orientierung und zur Erweiterung des Horizonts der Jugendlichen beitragen, ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken und die Verständigung zwischen Menschen verschiedener Kulturen und Religionen sowie aus unterschiedlichen sozialen Lebensbedingungen fördern. Die Dauer der von den verschiedenen katholischen Trägern angebotenen internationalen Freiwilligendienste liegt zwischen 6 und 24 Monaten. Freiwilligendienste können u.a. aus Mitteln des Kinder-und Jugendplans des Bundes (KJP) über die Förderungsabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e. V., zum Beispiel als Freiwilliges Soziales Jahr im europäischen Ausland oder im Rahmen des EU-Förderprogramms JUGEND (Informationen unter: www.webforum-jugend.de), gefördert werden. Außerdem stehen Fördermittel aus dem Programm weltwärts des BMZ zur Verfügung. Die katholischen Träger von Freiwilligendiensten im Ausland haben sich 1997 in der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Mittelfristige Internationale Soziale Freiwilligendienste zusammengeschlossen.

Frankreich
Siehe ➞Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW).

Gegenseitigkeit
Anspruch der internationalen Jugendarbeit ist es, die Maßnahmen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den ausländischen Partnern und in einem zahlen- und altersmäßig ausgewogenen Teilnehmerverhältnis durchzuführen. Zum Kern des sogenannten Prinzips der Ausgewogenheit und Gegenseitigkeit gehört, dass es möglichst immer eine Hin- und Rückbegegnung geben sollte, jeder also einmal Gast und Gastgeber ist. Mit dem Prinzip der Gegenseitigkeit ist auch der Anspruch verbunden, dass sich jeder für die Begegnung verantwortlich fühlt und aktiv an ihrer Gestaltung mitwirkt.

GoEast
Das Förderprogramm GoEast will den Jugend- und Fachkräfteaustausch zwischen Deutschland und Ländern in Mittel-, Ost- und Südosteuropa fördern. Es wird von Renovabis, dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend und der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge getragen. Anträge werden direkt bei Renovabis gestellt. Mehr Information unter www.renovabis.de/mitmachen/goeast-jugendbegegnungen.

Hospitation
Unter Hospitation versteht man den Aufenthalt von Fachkräften bei einem ausländischen Träger der Jugendarbeit mit dem Ziel, Einblicke und Verständnis für dessen Arbeitsalltag zu erlangen. Hospitationen sind sowohl für ausländische Fachkräfte der Jugendarbeit in Deutschland als auch für deutsche Fachkräfte der Jugendarbeit im Ausland möglich. Hospitationen von ehren- oder hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen der Jugendarbeit, einzeln oder in Gruppen, können durch Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) gefördert werden. Die Dauer der Hospitation ist unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich sind dabei die gesetzlichen Aufenthaltsbestimmungen des Auslands zu beachten.

IJAB - Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Die Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) e. V. fördert und gestaltet die internationale Jugendarbeit und die internationale jugendpolitische Zusammenarbeit mit den Ländern Europas und weltweit. IJAB führt Projekte zu jugendpolitischen Fragen mit internationalen Partnern durch, unterstützt den Wissensaustausch in der Kinder- und Jugendhilfe und vernetzt hierfür Akteure im In- und Ausland. IJAB informiert und berät Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Politik und Verwaltung und bietet Qualifizierung, Fachkräfteaustausch Arbeitshilfen und Fachpublikationen an. IJAB ist im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Europäischen Kommission, seiner Mitglieder und anderer Akteure im Bereich Jugend tätig. An den IJAB angeschlossen ist auch „Eurodesk“, eine Beratungsstelle für EU-Förderungen. Weitere Informationen unter: www.ijab.de.

Interkulturelles Lernen
Interkulturelles Lernen ist zentraler Bestandteil und Ziel internationaler Jugendarbeit. Begegnungen sollen das Miteinander, das Erleben und den Erfahrungsaustausch von Jugendlichen aus unterschiedlichen Kulturen ermöglichen. Voraussetzungen für interkulturelles Lernen sind der Respekt vor dem Anderen sowie die Bereitschaft und das Interesse, offen aufeinander zuzugehen, eigene Erfahrungen jenseits von Stereotypen und Vorurteilen zu machen und gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln. Auch das gegenseitige Interesse und der Gebrauch der Sprache des anderen gehört dazu. Dabei können das Unwissen über verschiedene Bedeutungskontexte, verschiedene Wahrnehmungsmuster und Erfahrungshintergründe Missverständnisse und Unverständnis verursachen. Der Umgang miteinander sollte daher pädagogisch angeleitet und begleitet sowie durch spezielle Arbeitsmethoden angeregt werden. Dies verlangt eine entsprechende Qualifikation der Leiterinnen und Leiter einer Maßnahme.

Jugendreisen
Siehe Tourismus.

Jugendhaus Düsseldorf e. V.
Träger des Jugendhaus Düsseldorf e. V. sind der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj). Die Aufgabe des Jugendhaus Düsseldorf e. V. ist die Förderung der überdiözesanen Aufgaben der katholischen Jugendseelsorge und Jugendarbeit sowie die Beschaffung von Mitteln und Einrichtungen hierfür. Er stellt Dienstleistungen für seine beiden Träger und die gesamte kirchliche Jugendarbeit bereit. Dabei ist die Förderabteilung Zentralstelle für Antragsverfahren für Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW). Weitere Informationen unter: www.jugendhaus-duesseldorf.de.

Jugendpolitische Maßnahmen mit Entwicklungsländern (JPE)
Maßnahmen mit bzw. in Entwicklungsländern können als sog. Jugendpolitische Maßnahmen mit Entwicklungsländern (JPE) gefördert werden.  Darüber wird der Austausch unter Berücksichtigung der weiten Entfernungen und der geringen Wirtschaftskraft der Partnerländer besonders bezuschusst. Es gelten hier besondere Kriterien. Die Förderung setzt u. a. voraus, dass sich die deutsche Gruppe inhaltlich mit den entwicklungsrelevanten Problemen des entsprechenden Landes befasst hat. Angestrebt wird, dass durch einen Besuch die gewonnenen Erfahrungen nachhaltig wirksam werden und damit die internationale Solidaritätsarbeit langfristig verankert wird.  Beratung und Materialien bietet das Referat für Entwicklungsfragen und Referat für internationale Jugendarbeit des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) an.

Katholischer Fonds für weltkirchliche und entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Katholische Fonds für weltkirchliche und entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit wurde 1997 von der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. Er wird von den kirchlichen Hilfswerken Adveniat, Caritas international, Misereor, missio Aachen, missio München und Renovabis getragen. Gefördert werden können u. a. Aktionen, Kampagnen, Vernetzungsvorhaben lokaler Aktivitäten, Seminare, Ausstellungen, Publikationen. Darüber hinaus können zu den Reisekosten ausländischer Partner (bis zu acht Personen, bei Partnern aus Mittel- und Osteuropa ohne Beschränkung) nach Deutschland begrenzt Zuschüsse gewährt werden. Die Förderbedingungen und Einreichungsfristen findet ihr unter: www.katholischer-fonds.de.

Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das förderpolitische Instrument der Bundesregierung, mit dem u.a. die internationale Jugendarbeit bundeszentral gefördert wird. Im KJP ist festgelegt: „Internationale Jugendarbeit soll die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch von Fachkräften der Jugendarbeit sowie die Zusammenarbeit der Träger der Kinder- und Jugendhilfe über die nationalen Grenzen hinaus ermöglichen. “ Der KJP setzt darüber hinaus bestimmte inhaltliche Anforderungen und Förderschwerpunkte. Die im KJP vorgesehenen Fördermaßnahmen für die internationale Jugendarbeit teilen sich auf in (a) Begegnungsmaßnahmen, (b) internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe und (c) Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit. Der Jugendhaus Düsseldorf e. V. erhält als Zentralstelle nach Vorlage eines Sammelantrags für bestimmte Maßnahmearten Mittel zur Weitergabe an ihm zugeordnete Träger. Damit soll eine längerfristige internationale Jugendarbeit des Jugendhaus Düsseldorf e. V. im Rahmen seiner Zusammenschlüsse gewährleistet werden. Die Förderung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes(KJP) setzt eine angemessene Eigenleistung voraus. Außerdem sind bestimmte Ausschlussgebote und das Verbot der Doppelfinanzierung zu beachten. Die Richtlinien des KJP für die internationale Jugendarbeit sind bei der Förderabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e. V. erhältlich.

KJP-Tagung international
Einmal jährlich findet die KJP-Tagung international im Jugendhaus Düsseldorf statt. Die Tagung möchte Träger dabei unterstützen, eine qualitativ gute internationale Begegnung durchzuführen sowie praktische Hilfestellungen zur Beantragung und Abrechnung von KJP-Fördermitteln geben. Die Einladung für die Tagung, die i.d.R. im Frühjahr stattfindet, ist auf der Homepage www.internationale-katholische-jugendarbeit.de zu finden.

Kofinanzierung
Da in den meisten Fällen eine Maßnahme nicht aus einer Quelle zu 100 % gefördert wird, ist es immer nötig, eine Kofinanzierung oder Mischfinanzierung zu erlangen. Dabei sind ggf. Ausschlussgebote und das Verbot der Doppelfinanzierung zu beachten.

Kommunale Mittel
Für internationale Jugendbegegnungen auf lokaler Ebene können neben den Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) auch kommunale Mittel als Kofinanzierung eingesetzt werden. Eine rechtzeitige Antragstellung beim zuständigen Stadt oder Kreisjugendamt wird empfohlen. Es sind ggf. Ausschlussgebote und das Verbot der Doppelfinanzierung zu beachten.

Kostendeckungsbeitrag

Ein Kostendeckungsbeitrag wird als zusätzliche Eigenleistung von den Trägern erhoben, um einen Teil der für die Sachbearbeitung anfallenden Kosten des Jugendhaus Düsseldorf e. V. zu decken, für die keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen. Grundlage dafür ist ein Beschluss der Hauptversammlung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Als Berechnungsgrundlage gelten bei Mitteln aus dem Kinder und Jugendplan des Bundes (KJP) 10 % des Förderzuschusses, bei Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) 5%. Der Betrag muss spätestens 4 Wochen nach Durchführung der Maßnahme an den Jugendhaus Düsseldorf e. V. überwiesen werden. Eine Verrechnung mit dem Zuschuss ist nicht möglich.

Kriterien

Ein Zuschuss für eine internationale Maßnahme kann nur dann bewilligt werden, wenn der Antrag bestimmte Kriterien erfüllt. Diese sind in den jeweiligen Richtlinien der Zuwendungsgeber festgelegt. Für eine Beratung könnt ihr euch an die Förderabteilung im Jugendhaus Düsseldorf und an das Referat für internationale Jugendarbeit in der BDKJ-Bundesstelle wenden.

Landesmittel
Landesmittel aus den Kinder- und Jugendplänen der Länder werden für Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt, u.a. internationale Sondermaßnahmen, Jugenderholung etc. Sie sehen auch Mittel für internationale Jugendbegegnungen vor, allerdings in der Regel nur für Gruppen, die keinem zentralen Jugendverband angehören. Falls Landesmittel in Anspruch genommen werden können, muss geprüft werden, ob diese gemeinsam mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) eingesetzt werden dürfen oder ob es sich dabei - da über die Landeshaushalte auch Bundesmittel weitergegeben werden - evtl. um eine Doppelfinanzierung handelt. Auskünfte können die Landesstellen des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) erteilen.

Leitungsteam

Die Leitung einer Maßnahme der internationalen Jugendarbeit sollte im Team erfolgen. Dabei sollte es eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit der deutschen und ausländischen Leiterinnen und Leiter geben. Ein Leitungsteam sollte sich möglichst bereits vor der Begegnung kennen, in der Vorbereitung Erwartungen und Ziele abstimmen und damit eine gemeinsame Basis für die Kooperation schaffen. Auch ein Leitungsteam unterliegt gruppendynamischen und interkulturellen Prozessen, deren Bewältigung wesentlich von der Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Beteiligten abhängig ist. Vorerfahrungen in der Gruppenleitung und in internationalen Zusammenhängen sowie eine ausreichende pädagogische Qualifikation sind die besten Voraussetzungen, um kulturelle Differenzen, Interessensunterschiede, Missverständnisse und Konflikte zu erkennen und konstruktiv zu lösen.

Methoden
Eine internationale Maßnahme muss ein gut durchdachtes ➞Programm und geeignete Methoden vorweisen. Die Anwendung bestimmter Diskussionsformen, Gruppenarbeit, Spiele, Übungen, Stadt- und Ortserkundungen, künstlerischer oder kultureller Aktivitäten, der Einsatz von Medien oder die Einführung bestimmter Regeln und Praktiken (z.B. die Verteilung von Verantwortlichkeiten, Sprachanimationen) müssen begründet sein und den Zielen der Maßnahme dienen. Generell sollten die Methoden die Partizipation der Teilnehmenden ermöglichen und ➞interkulturelles Lernen unterstützen. Methoden und ihre erwartete Wirkung müssen in einem Antrag beschrieben werden. Sie werden auch in Fortbildungen für die internationale Jugendarbeit thematisiert.

Multiplikatorinnen/Multiplikatoren
Zu Multiplikator/-innen zählen die Fachkräfte der Jugendhilfe.

Multilaterale Maßnahmen
Multilaterale Maßnahmen können über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert werden. Die Maßnahmen müssen eine besondere überregionale oder jugendpolitische Bedeutung haben.

Nachbereitung
Die Nachbereitung einer Maßnahme sollte dafür genutzt werden, eine Auswertung vorzunehmen, das Erlebte zu reflektieren, Erinnerungen auszutauschen und verbliebene Verständnis- und Informationslücken zu füllen. Die Nachbereitung mit den Jugendlichen kann helfen, den pädagogischen Erfolg zu sichern und den Kontakt zu den ausländischen Partnern (durch Briefe, gemeinsame Erinnerungsprodukte wie Fotokollagen, Videos etc.) zu pflegen sowie ggf. die Folgemaßnahme vorzubereiten. Die Jugendlichen sollten an der Nachbereitung ebenso aktiv beteiligt werden wie an der Vorbereitung. Das Leitungsteam sollte in seiner Nachbereitung die Maßnahme unter pädagogischen, organisatorischen und ggf. auch institutionellen Gesichtspunkten beurteilen und die gewonnenen Erkenntnisse für die Vorbereitung künftiger Maßnahmen nutzen. Die Nachbereitung kann auch der Erstellung oder Ergänzung des Sachberichts dienen, der für den Nachweis der Maßnahme vorgelegt werden muss. Darüber hinaus können Berichte, Dokumentationen und Produkte der Begegnung der Öffentlichkeitsarbeit des Trägers dienen.

Öffentlichkeitsarbeit
Die Erfahrungen und Ergebnisse einer internationalen Maßnahme sind nicht nur persönlicher Art, sie stellen auch immer einen Beitrag zur fachlichen Entwicklung, zum Profil der Organisation oder Einrichtung und zur internationalen Jugendpolitik dar. Internationale Jugendarbeit braucht öffentliche, gesellschaftliche und förderpolitische Unterstützung. Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Dies kann z.B. über Presseartikel, Internetseiten,  Berichte in kirchlichen Publikationen, Fotoausstellungen, Informationsveranstaltungen, Diaabende, Kulturfeste etc. geschehen. Darüber hinaus ist die Einbeziehung von kirchlichen oder politischen Entscheidungsträgern in Veranstaltungen während der Maßnahme oder zur Präsentation von Ergebnissen eine gute Gelegenheit, um einen Eindruck von der Wirkung und dem Stellenwert internationaler Jugendbegegnungen zu vermitteln. In jedem Fall sollten die Zuwendungsgeber genannt werden. Artikel, Teilnehmerberichte, Fotos etc. lassen sich auch gut für den Sachbericht verwenden. Der Jugendhaus Düsseldorf e. V. kann entsprechende Materialien nutzen, um die Arbeit katholischer Träger beispielhaft bekannt zu machen.

Partnergruppe
Internationale Begegnungen finden zwischen zwei oder mehreren Partnergruppen statt. Spätestens bei Antragstellung müssen die Partner feststehen. Für die Gruppenbildung sollte das Prinzip der Ausgewogenheit, für die Planung zwischen den Gruppen Gegenseitigkeit gelten. Die Leitungspersonen der Partnergruppen sollten als gemeinsames Leitungsteam die Begegnung durchführen. Wenn möglich, sollten sie auch bei der Vorbereitung und Auswertung der Maßnahme zusammenarbeiten. Der Aufbau einer festen Partnerschaft ist ein längerfristiger Prozess. Das Referat für internationale Jugendarbeit hilft euch bei Bedarf bei der Partnersuche.

Partnerschaften

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) unterstützt im Rahmen seiner internationalen Arbeit globales Lernen und den Einsatz für weltweite Solidarität, vor allem Kontakte, Begegnungen und Partnerschaften mit jungen Christinnen und Christen in Europa und anderen Kontinenten. Eine lebendige Partnerschaft braucht Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung, Ausgewogenheit, Offenheit und Transparenz, zielgerichtetes Zusammenwirken und (partiell) gemeinsame Interessen, geregelte kontinuierliche Beziehungen über einen längeren Zeitraum sowie Verbundenheit, z. B. durch wechselseitiges Geben und Nehmen, und eine intensive Kommunikation. Dazu gehört auch, von den Partnern zu lernen und nicht nur, ihnen helfen zu wollen.

Planungssumme
Die Planungssumme (Weiterleitungsvertrag) ist der geplante Zuschuss, den der Jugendhaus Düsseldorf e. V. auf Grund einer Antragstellung für eine bestimmte Maßnahme vorsieht. Über die Planungssumme erhält der Antragsteller Mitteilung vom Jugendhaus Düsseldorf e. V. Danach kann der Träger die 1. Rate des Zuschusses abrufen. Die Mitteilung der Planungssumme bedingt jedoch noch keine endgültige Bewilligung. Diese erfolgt erst nach Durchführung und ordnungsgemäßem Verwendungsnachweis.

Politische Bildung
Wissensvermittlung über fremde Länder und Kulturen, die Förderung der politischen Urteils- und Handlungsfähigkeit über geschichtliche Entwicklungen und aktuelle Handlungserfordernisse sowie Reflexion des eigenen und fremden Wertesystems und Wertebewusstseins sind oft ein wesentlicher Bestandteil Internationaler Begegnungen. Das führt in der Regel dazu, dass die beteiligten Jugendlichen dazu motiviert werden, sich als Bürgerinnen und Bürger aktiv in ihrer eigenen Gesellschaft und für die Zusammenarbeit der am Austausch beteiligten Staaten einzusetzen. Somit trägt Internationale Jugendarbeit auch immer zur Politischen Bildung junger Menschen bei. Das Referat für Politische Bildung in der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz unterstützt bei der Entwicklung und Konzeption entsprechender Programmelemente.

Programm

Ein schriftlicher Programmentwurf ist unentbehrlich für die Planung einer Maßnahme und für einen Antrag auf Förderung. Das Programm sollte zum Ausdruck bringen, welche konkreten Vorhaben für die Maßnahme geplant sind, es sollte die angestrebten Lernziele nennen und darlegen, mit welchenArbeitsmethoden und -formen diese erreicht werden sollen. Bei Jugendbegegnungen ist darauf zu achten, dass das Programm abwechslungsreich und mittels verschiedener Arbeitsformen gestaltet wird und dass es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verplanter und freier Zeit gibt. Es sollte Raum für die aktive Auseinandersetzung, Beteiligung und Programmgestaltung der Jugendlichen bieten und interkulturelles Lernen ermöglichen. Das Programm sollte möglichst mit den Jugendlichen und dem Leitungsteam der Partnergruppe erarbeitet, zumindest aber mit diesen abgestimmt sein, damit es den Erwartungen und Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht. Die Richtlinien schreiben eine Mindestdauer des Programms vor. Diese liegt bei Förderungen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) bei fünf, aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) oder des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) bei vier Tagen (d.h. vier Übernachtungen). Für eine individuelle Programmberatung könnt ihr euch an das Referat für internationale Jugendarbeit wenden.

Prüfung

Bevor eine endgültige Bewilligung ausgesprochen wird, wird der Verwendungsnachweis im Jugendhaus Düsseldorf e. V. einer Prüfung unterzogen. Die Bewilligung wird vorbehaltlich einer späteren Prüfung durch den Zuwendungsgeber oder den Bundesrechnungshof erteilt. Alle genannten Stellen sind außerdem berechtigt, die Maßnahme während der Durchführung an Ort und Stelle oder die Abrechnung und Belege am Ort des Trägers zu prüfen.

Qualifikation
Leiterinnen und Leiter einer internationalen Maßnahme benötigen die pädagogische, organisatorische und sprachliche Qualifikation, ein Programm zu planen und durchzuführen, eine Begegnung zu ermöglichen, interkulturelles Lernen anzuleiten sowie Probleme und Konflikte zu meistern. Sie sollten die Fähigkeit besitzen, die teilnehmenden Personen zur Mitarbeit und zu eigener Initiative zu veranlassen und über die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Hilfestellungen bieten Materialien, Fortbildungen und Fachtagungen sowie persönliche Beratung durch die Förderabteilung im Jugendhaus Düsseldorf e. V. und das Referat für internationale Jugendarbeit.

Rechtsträger
Rechtsträger sind Einrichtungen und Organisationen, die als juristische Personen gelten, also eine Körperschaft oder ein eingetragener Verein sind. Nur Rechtsträger können einen Fördervertrag mit dem Jugendhaus Düsseldorf e. V. als Zentralstelle abschließen. Mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift auf dem Formular B2 „Mitteilung über die Durchführung der Maßnahme“ erkennt der Rechtsträger die Förder- und Nachweisbedingungen für die beantragte Maßnahme an und übernimmt die finanzielle Verantwortung. Träger, die keine juristische Person sind, müssen bei der Antragstellung den Namen und die Anschrift des für sie zuständigen Rechtsträgers (z.B. die Pfarrgemeinde, Verein) angeben. Ohne diese Angabe kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Referat für internationale Jugendarbeit
Das Referat für internationale Jugendarbeit des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) unterstützt die Arbeit des BDKJ im Feld der internationalen Jugendarbeit und der internationalen Begegnungen. Es arbeitet eng mit der Förderabteilung des Jugendhauses Düsseldorf zusammen und berät, unterstütz und vernetzt katholische Träger der internationalen Jugendarbeit. Eine weitere Aufgabe des Referats ist es die aktuellen förderpolitischen und politischen Entwicklungen im Bereich der internationalen Jugendarbeit zu beobachten und der jugendpolitischen Interessenvertretung mit Blick auf das Entstehen neuer Initiativen im Bereich der internationalen Jugendpolitik zuzuarbeiten.

Richtlinien
Richtlinien regeln die Bedingungen und Kriterien für die finanzielle Förderung einer Maßnahme ebenso wie Antragstellung, Vergabe, Weitergabe, Verwendung und Abrechnung der Zuwendung. Die Vergabe der Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sind durch die Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12. Oktober 2016 festgelegt, die der Mittel des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) durch die DPJW-Richtlinien vom 01.01.2016 und des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) durch die Richtlinien des DFJW von 01.01.2018. Die Richtlinien stehen auf der Internetseite www.internationale-katholische-jugendarbeit.de als Downloads zur Verfügung oder  können bei der Förderabteilung im Jugendhaus Düsseldorf e. V. angefordert werden.

Rückzahlung

Wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises festgestellt, dass ein Zuschuss nicht ordnungsgemäß verwendet worden ist, wird die endgültige Bewilligung nicht erteilt und eine Rückzahlung der Fördermittel zuzüglich Zinsen fällig.

Sachbericht
Der Sachbericht gehört zusammen mit dem zahlenmäßigen Nachweis zum ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis. Der Bericht enthält - vom jeweiligen Zuwendungsgeber definiert - die relevanten Daten, das Programm und eine inhaltliche Auswertung der Maßnahme. Der Bericht soll nicht nur die positiven Seiten der Maßnahme schildern, sondern eine realistische Auswertung vornehmen und auch auf Probleme sowie ggf. erprobte oder künftige Lösungsmöglichkeiten verweisen. Derartige Hinweise dienen der Förderabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e. V. und dem Referat für internationale Jugendarbeit des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) dazu, wichtige Themen in Angeboten für Fortbildungen oder bei Gesprächen mit den Zuwendungsgebern aufzugreifen. Die Erstellung des Sachberichts kann Gegenstand der Nachbereitung sein, bei der die Maßnahme abschließend reflektiert und künftige Maßnahmen vorgeplant werden.

Schulbefreiung
Maßnahmen mit schulpflichtigen Jugendlichen sollten in den Ferien durchgeführt werden. Finden Maßnahmen während der Unterrichtszeit statt, muss u.U. für schulpflichtige Teilnehmer/-innen eine Bestätigung über eine Schulbefreiung vorgelegt werden.

Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit

Besondere internationale Maßnahmen mit bestimmten Ländern können durch Sondermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) bezuschusst werden. Bei diesen sog. Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit handelt es sich um:

  • Maßnahmen von besonderer jugendpolitischer Bedeutung,
  • Maßnahmen im Rahmen bilateraler Regierungsabsprachen und sonstiger bilateraler Sonderprogramme,
  • Beratungseinsätze von Fachkräften der Jugendhilfe.

Über die Förderung der bilateralen Sonderprogramme entscheiden Fachausschüsse und andere bilaterale Fachgremien, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fallen. Sie sind mit folgenden Ländern möglich: Israel,  Russland, Tschechien, China. Für alle Sondermaßnahmen gelten eigene Antragstermine. Die Mitteilung der Planungssumme erfolgt erst nach einer Genehmigung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Weitere Informationen sind bei der Förderabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e.V. erhältlich.

Sprache
Zentrales Element internationaler Begegnungen ist die Sprache. Sie ist nicht nur Verständigungsmittel. Wer sich bemüht, die Sprache des Anderen zu verstehen und zu sprechen, zeigt damit, dass es darum geht, Ausgewogenheit, Gegenseitigkeit und Partnerschaft zu pflegen. Um den unbefangenen Gebrauch der Fremdsprache auch mit nur geringen Kenntnissen anzuregen, sollten in das Programm einer Begegnung Methoden der Sprachanimation vorgesehen sein. Für Verantwortliche von internationalen Maßnahmen gibt es hierzu eine Reihe von Angeboten zur Fortbildung. Falls es notwendig und sinnvoll ist, Sprachmittler/-innen einzusetzen, können die Kosten aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) und des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) bezuschusst werden.

Tandem
Die Relevanz der jugendpolitischen Beziehungen zu Tschechien wurde 1997 von der tschechischen Regierung und der deutschen Bundesregierung unterstrichen, indem eine eigene Informations-, Beratungs- und Förderstelle, das Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem in Regensburg und Pilsen, eingerichtet wurde. Tandem fördert neben Jugendbegegnungen und Workcamps unter anderem Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendarbeit. Informationen zu Tandem und rund um den deutsch-tschechischen Jugendaustausch unter: www.tandem-org.de.

Team

Siehe Leitungsteam.

Teilnehmerliste
Die Teilnehmerliste ist ein wichtiger Beleg für den Verwendungsnachweis einer Maßnahme. Sie ist ausschließlich auf den vom Jugendhaus Düsseldorf e. V. zugeschickten Formularen zu führen und im Original einzureichen. Die jeweilig im Formular vorgeschriebenen Rubriken müssen vollständig und richtig ausgefüllt werden. Bei allen Teilnehmenden ab 27 Jahre und bei allen Teilnehmenden eines Fachkräfteaustauschs muss, unabhängig vom Alter, die genaue Funktion in der internationalen Jugendarbeit des Trägers angegeben werden. Die Angaben müssen mit der eigenhändigen Unterschrift jeder Teilnehmerin/jedes Teilnehmers und - für die Richtigkeit - des Leiters/der Leiterin bestätigt werden. Die Liste sollte während der Maßnahme ausgefüllt werden. Wird dies vergessen, ist es oft unmöglich, die Unterschriften nachträglich zu bekommen.

Termine

Die Termine, bis zu denen die Voranmeldung oder ein Antrag beim Jugendhaus Düsseldorf e. V. eingereicht sein muss, sollten jeweils im Vorjahr der Maßnahme erfragt werden. In der Regel gilt die Frist bis zum 1. Oktober des Vorjahres für die Voranmeldung. Weitere Termine, z.B. für die Sonderprogramme, sind individuell zu erfragen. In allen Fällen ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam, weil dann die Möglichkeiten der Programm- und Antragsberatung größer sind. Termingerecht vorangemeldete und beantragte Maßnahmen werden vom Jugendhaus Düsseldorf e.V. vorrangig behandelt. Verspätet eingereichte Voranmeldungen oder Anträge kommen ggf. auf eine Warteliste und können nur berücksichtigt werden, wenn noch Mittel vorhanden sind.

Tourismus

Touristische Veranstaltungen, Maßnahmen ohne Begegnungscharakter, Jugendreisen und reine Ferienaufenthalte werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) nicht gefördert.

Träger

Träger von Maßnahmen internationaler Jugendarbeit im katholischen Bereich können sein:

  • Mitgliedsverbände des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sowie Leitungsgremien von BDKJ-Mitgliedsverbänden auf Dekanats-, Kreis-, Stadt-, Bezirks-, Diözesan-, Landes- und Bundesebene;
  • die Vorstände des BDKJ in Pfarrei, Dekanat, Kreis, Stadt, Bezirk, Diözese, Land und Bund;
  • Einrichtungen der kirchlichen Jugendarbeit auf Pfarr-, Dekanats-, Stadt-, Bezirks-, Diözesan- und Landesebene sowie die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz.

Sofern es sich bei den Trägern nicht um juristische Personen handelt, wird für die Antragstellung beim Jugendhaus Düsseldorf e. V. ein zusätzlicher Rechtsträger benötigt. Dies kann auf Gemeindeebene die Pfarrei und auf Diözesanebene das zuständige Generalvikariat sein. Anträge ohne gültigen Rechtsträger können von der Förderabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e. V. nicht bearbeitet werden. Mit Ausnahme von Pfadfindern können alle der o.g. Träger auf der Grundlage eines entsprechenden Rechtsträgers für ihre internationalen Maßnahmen einen Förderantrag beim Jugendhaus Düsseldorf e. V. stellen. Sonstige katholische Organisationen und Einrichtungen, die Jugendarbeit betreiben, werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel berücksichtigt.

Urlaub
Die Teilnahme von jungen Arbeitnehmer/-innen, von erwerbstätigen Personen des Leitungsteams oder von Fachkräften an internationalen Maßnahmen ist in der Regel an deren Urlaub gebunden. Maßnahmen mit schulpflichtigen Jugendlichen sollten in den Ferien durchgeführt werden, siehe Schulbefreiung.

Versicherung
Bei internationalen Begegnungen muss für alle Teilnehmer/-innen eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies ist vor Beginn einer Maßnahme nachzuweisen. Die Versicherungsabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e. V. bietet verschiedene Versicherungslösungen für internationale Begegnungen, Ferien und Reisen. Informationen unter: www.jhdversicherungen.de.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis dokumentiert die zweckentsprechende Durchführung und Abrechnung der Maßnahme gemäß den in den jeweiligen Richtlinien und in der Mitteilung der Planungssumme (Weiterleitungsvertrag) enthaltenen Bedingungen. Zum Verwendungsnachweis gehören die Abrechnung der Maßnahme inklusive der angeforderten Belege und ein Sachbericht. Der Verwendungsnachweis muss bei Maßnahmen, die aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP),  des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) oder Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) gefördert werden spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme auf entsprechenden Formularen erfolgen. Die Formulare werden mit der Mitteilung der Planungssumme verschickt. Erst nach der Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Zentralstelle wird die Bewilligung der Zuwendung ausgesprochen.

Visum

Visapflicht besteht für deutsche Gruppen nur noch in seltenen Fällen. Die Länderliste der Visumserfordernisse für deutsche Staatsangehörige ist auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes erhältlich: www.auswaertiges-amt.de (Länderinformationen). Für ausländische Partnergruppen besteht die Visapflicht häufiger. In der Regel benötigt die ausländische Gruppe für die Beantragung der Visa ein Einladungsschreiben mit diversen Angaben (Zeitraum der Begegnung, Partnergruppe in Deutschland, namentliche Liste der Teilnehmer/-innen mit Heimatadresse und Geburtsdatum und/oder Reisepassnummer, Angaben zur Versicherung). Wohnen die Teilnehmer/-innen nicht an einem Ort oder fehlen Pässe, ist es empfehlenswert, für jede/n Teilnehmer/-in eine Einladung auszustellen. Manchmal kann auch der Hinweis helfen, dass die Begegnung aus öffentlichen Mitteln (Zuwendungsgeber nennen) gefördert wird.

Voranmeldung
Bevor ein Antrag auf Förderung einer Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) oder/und Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) gestellt werden kann (siehe Antragstellung), muss eine Voranmeldung an den Jugendhaus Düsseldorf e.V. bis zum 1. Oktober des Vorjahres erfolgt sein.

Vorbereitung

Jugendliche Teilnehmer/-innen sollten auf eine Begegnung vorbereitet werden. Dazu gehört die Vermittlung von Informationen über die Partnergruppe und deren Heimat, die gemeinsame Planung von Aktivitäten und eventuell die Vorbereitung auf die Rolle als Gastgeber. Ein Vorbereitungstreffen der Leitungspersonen sollte dem gegenseitigen Kennenlernen der Mitglieder des internationalen Leitungsteams und Absprachen zu Planung und Programm der Maßnahme dienen. Vorbereitungstreffen der deutschen Jugendgruppe können aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) und des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) unterschiedlich bezuschusst werden. Bei deutsch-polnischen Jugendbegegnungen kann auch die gemeinsame Vorbereitung binationaler Leitungsteams durch DPJW-Mittel gefördert werden.

Wallfahrt
Wallfahrten als rein religiöse Veranstaltungen können nicht  aus öffentlichen Fördermitteln unterstützt werden. Gefördert werden können nur Maßnahmen der Jugendhilfe, die einen deutlichen Begegnungscharakter haben. Dieser muss dem Programm der Maßnahme zu entnehmen sein.

Weltjugendtag

Die Teilnahme am Weltjugendtag kann nicht gefördert werden, da Großveranstaltungen von einer Förderung durch Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) ausgeschlossen sind. Allerdings können Jugendbegegnungen innerhalb bestehender Partnerschaften, die vor oder im Anschluss einer Großveranstaltung wie dem Weltjugendtag stattfinden, gefördert werden.

Workcamp

Junge Leute aus aller Welt zwischen 16 und 26 Jahren arbeiten in Workcamps gemeinsam, freiwillig und unentgeltlich für ein Projekt, das gemeinnützigen bzw. gesellschaftlich sinnvollen Zwecken dient. Die Camps sind international besetzt und ermöglichen so, andere Kulturen, Sprachen und Lebensweisen im gemeinsamen Zusammenleben kennen zu lernen. Workcamps werden von Städten, Kommunen sowie Verbänden, Initiativen und Vereinen organisiert. Sie können aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) gefördert werden. Begrenzte Fördermöglichkeiten bieten auch das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) und das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW). Weitere Informationen sind bei der Förderabteilung des Jugendhaus Düsseldorf e. V. und bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Internationale Soziale Dienste e.V. (BISD) erhältlich.

Xenophobie
Internationale Begegnungen sollen durch interkulturelles Lernen dazu beitragen, Xenophobie - Fremdenfeindlichkeit - vorzubeugen und entgegen zu wirken. Die Teilnehmer/-innen einer internationalen Begegnung sollten sich selbst sowie ausländischen Menschen und unbekannten Situationen gegenüber aufgeschlossen sein. Dazu gehört die Bereitschaft, sich nicht von Vorurteilen leiten zu lassen, sondern eigene Erfahrungen „aus erster Hand“ zu machen.

Zentralstellen
Um die Pluralität der Jugendhilfe zu berücksichtigen, werden in der Regel bundeszentrale Träger der Jugendhilfe in die Bezuschussung internationaler Jugendarbeit einbezogen. Sie sind ermächtigt, Zuschüsse im Rahmen ihrer Zusammenschlüsse weiterzugeben. Zentralstellen im katholischen Bereich sind:

  • Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG),
  • Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG),
  • Arbeitsgemeinschaft katholischer-sozialer Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland (AKSB),
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Internationale Soziale Dienste e.V. (BISD).

Für alle anderen katholischen Träger - ob organisierte Jugendverbände innerhalb des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), katholische Jugendämter der verschiedenen Ebenen oder katholische Pfarrgemeinden - ist der Jugendhaus Düsseldorf e. V. als Zentralstelle zuständig.

Zielgruppe
Bei der Planung einer Maßnahme sollte berücksichtigt werden, welche Zielgruppe teilnehmen soll. Die Beschreibung der Zielgruppe hat Einfluss auf die Wahl der Arbeitsmethoden, auf die Ausgestaltung des Programms und anderer relevanter Punkte wie zum Beispiel deren Einsatz der Sprache oder bestimmter Hilfen für Teilnehmende (Sprachmittler/-innen, technische Hilfen für junge Menschen mit Behinderung o.ä.). Bei einer Ausschreibung sollte ersichtlich sein, für welchen Teilnehmendenkreis die Maßnahme vorgesehen ist. Dazu bedarf es unter Umständen näherer Angaben über die Altersgruppe (siehe Altersgrenze), ggf. die spezifische Thematik, bestimmte Unterscheidungen wie Schüler oder Berufstätige etc.